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Häufige Fragen zur Mobilitätsgarantie NRW

Verspätet sich dein Bus oder deine Bahn um mindestens 20 Minuten oder fällt ganz aus? Dann musst du nicht einfach warten, bis irgendwann etwas kommt: Im NRW-Nahverkehr kannst du auf ein Taxi, ein Sharing-Angebot oder den DB-Fernverkehr umsteigen – die Mobilitätsgarantie NRW sieht dafür eine Erstattung vor. Hier findest du alle Antworten – auch zu den Punkten, die häufig falsch verstanden werden.

Auf einen Blick

20 MinMindestverspätung an deiner Abfahrtshaltestelle
60 MinZeitfenster, um auf das Ersatzverkehrsmittel umzusteigen
30 / 60 € Erstattung für Taxi & Sharing pro Person (tagsüber / nachts)
unbegrenztErstattung im DB-Fernverkehr (IC/EC/ICE)
14 TageFrist, um den Antrag einzureichen

Wichtig: Du musst nicht erst 20 Minuten an der Haltestelle warten. Zeigt die App oder die Anzeigetafel schon vorher eine Verspätung von mindestens 20 Minuten an, darfst du sofort umsteigen.

So hilft dir RechtMobil

Verspätung am Bahnsteig? RechtMobil stellt dir in wenigen Schritten die Fakten zu deiner Verbindung zusammen – gültiges Ticket, laut VRR mindestens 20 Minuten Verzögerung für deine Start-Ziel-Kombination, kein Ausschlussgrund und kein Schienenersatzverkehr. Passt alles, zeigen wir dir die passende Alternative und schicken dir nach der Fahrt alle Infos und Screenshots fürs Antragsformular per E-Mail. Für dich kostenlos. → Zum Service

Grundlagen

Was ist die Mobilitätsgarantie NRW?

Die Mobilitätsgarantie NRW ist dein Sicherheitsnetz im Nahverkehr: Wenn dein Bus oder deine Bahn an der Abfahrtshaltestelle mindestens 20 Minuten Verspätung hat oder ausfällt, kommst du trotzdem ans Ziel. Du steigst auf ein Taxi, ein Sharing-Angebot oder den DB-Fernverkehr um, gehst in Vorleistung und kannst die Kosten anschließend zur Erstattung einreichen.

Wichtig zu wissen: Die Garantie ist fester Bestandteil der Beförderungsbedingungen im NRW-Nahverkehr – also des Vertrags, den du mit dem Kauf deines Tickets eingehst. Sind die Voraussetzungen erfüllt, sieht die Garantie eine Erstattung vor. Das ist kein Gefallen und keine Kulanz. Die Verkehrsunternehmen sagen diese Leistung zu, ohne dass das Gesetz sie dazu verpflichtet – sie deckt also sogar mehr ab als die gesetzlichen Fahrgastrechte im Fernverkehr.

Wo gilt die Garantie?

Überall in NRW – im Geltungsbereich der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife (VRR, VRS, AVV, WestfalenTarif) sowie des NRW-Tarifs. Verlässt deine Fahrt diesen Bereich, etwa über die Landesgrenze hinaus, gilt die Garantie dort nicht mehr.

Wann die Garantie ausgeschlossen ist

Die Mobilitätsgarantie NRW greift in bestimmten Fällen nicht. Dies ist der Fall, wenn sich Start oder Ziel nicht in NRW befinden oder wenn an der Einstiegshaltestelle keine Abfahrtsverzögerung von mindestens 20 Minuten vorliegt. Ein Anspruch entfällt beispielsweise, wenn die Verspätung geringer ausfällt, die Taktung der jeweiligen Linie unter 20 Minuten liegt oder eine alternative Linie innerhalb dieses Zeitfensters dieselbe Fahrt bedient. Auch beim Vorliegen eines Schienenersatzverkehrs (SEV) ist die Garantie zunächst ausgeschlossen, wobei der SEV selbst wiederum unter die Bestimmungen der Mobilitätsgarantie NRW fallen kann.

Zudem erlischt der Garantieanspruch in folgenden Sonderfällen:

  • Unwetter ab der Warnstufe 3 des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
  • Bombenwarnungen, Bombenfunde oder anstehende Bombenentschärfungen
  • Streiks des jeweiligen Verkehrsunternehmens
  • Einwirkung von Naturgewalten

Bitte beachte, dass diese spezifischen Ausfallgründe offiziell durch das betroffene Verkehrsunternehmen kommuniziert worden sein müssen.

Mit RechtMobil: Wir stellen dir die aktuellen Echtzeitdaten des VRR bereit, die landesweite Informationen für ganz NRW beinhalten, sowie weitere offizielle Datenschnittstellen – anhand derer du das Vorliegen dieser Ausschlussgründe selbst einschätzen kannst.

Verkehrsmittel & Tickets

Für welche Busse und Bahnen gilt die Garantie?

Kurz gesagt: für fast alle. Abgedeckt ist nahezu der gesamte Nahverkehr in NRW – Stadtbusse, Straßenbahnen, Stadtbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Regionalbahnen (RB) und Regional-Express-Linien (RE).

Nur wenige Linien sind ausgenommen: der Weserbergland-Express, der Dortmund Airport Shuttle bzw. Airport Express, der öffentliche Nahverkehr in Stadt und Landkreis Osnabrück sowie Linien innerhalb der Euregio Maas-Rhein in Belgien und den Niederlanden. Der Fernverkehr (IC, EC, ICE) ist nicht dein Ausgangsverkehrsmittel – ihn darfst du aber als Ersatz nutzen (siehe unten).

Für welche Tickets gilt die Garantie?

Für alle NRW-Verbundtickets und alle Tickets des NRW-Tarifs – egal ob Einzelticket, Zeitticket oder Abo, ja auch das Deutschlandticket. Auch eezy.nrw ist dabei; hier wird bei der Erstattung der Preis einer regulären Einzelfahrt abgezogen, sofern du nicht ohnehin schon den Tages- oder Monatsdeckel erreicht hast.

Gilt die Garantie auch mit dem Deutschlandticket?

Ja. Das Deutschlandticket ist eingeschlossen, solange deine Fahrt innerhalb von NRW liegt (im Geltungsbereich der NRW-Verbund-/Gemeinschaftstarife bzw. des NRW-Tarifs). Das gilt unabhängig davon, wo und in welcher Form du es gekauft hast – also zum Beispiel auch als Teil der BahnCard 100.

Wann die Garantie greift

Ab wann genau greift die Garantie?

Sobald deine Linie an der Abfahrtshaltestelle 20 Minuten oder mehr von der fahrplanmäßigen Abfahrt abweicht. Bei einem Ausfall zählt die Lücke bis zur nächsten Fahrt: Fährt die nächste reguläre Verbindung erst 20 Minuten oder später, greift die Garantie. Maßgeblich ist immer die Haltestelle, an der du tatsächlich einsteigen willst.

Muss ich erst 20 Minuten an der Haltestelle warten?

Nein – das ist das häufigste Missverständnis. Du musst nicht abwarten, bis tatsächlich 20 Minuten vergangen sind. Kündigt die DB-App, eine Verbund-App oder die Anzeige an der Haltestelle bereits eine Verspätung von mindestens 20 Minuten an, darfst du schon ab der planmäßigen Abfahrtszeit umsteigen. Mach in diesem Fall ein Foto oder einen Screenshot der Anzeige als Nachweis – erstellt frühestens zur planmäßigen Abfahrtszeit und mit erkennbarer Abweichung von mindestens 20 Minuten.

Mit RechtMobil: Wir stellen dir laut VRR die Verspätungsdaten zu deiner konkreten Start-Ziel-Verbindung bereit und sichern dir den passenden Screenshot zum richtigen Zeitpunkt.

Auf welche Verkehrsmittel darf ich umsteigen?

Auf eines von dreien: den DB-Fernverkehr (IC, EC, ICE), ein Taxi oder ein Sharing- bzw. On-Demand-Angebot (Leihrad, Leihroller, Leihauto (Miles), E-Scooter oder einen On-Demand-Shuttle der Verkehrsunternehmen). Eine Kombination – also zum Beispiel erst Taxi, dann Fernverkehr – wird nicht erstattet. Such dir den nächstgelegenen, in wenigen Minuten zu Fuß erreichbaren Umstiegspunkt und fahr bis zum eigentlichen Ziel deiner geplanten Fahrt; das darf auch eine konkrete Adresse sein.

Mit RechtMobil: Welche dieser Alternativen für deine Strecke gerade am besten passt, schlagen wir dir vor und leiten dich direkt zum Anbieter weiter.

Wie schnell muss ich umsteigen?

Innerhalb von 60 Minuten, nachdem die 20-Minuten-Grenze erreicht ist.

Erstattung

Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Für Taxi und Sharing gilt eine Obergrenze pro Person: tagsüber bis 30 €, nachts bis 60 €. Ob „Tag" oder „Nacht" gilt, richtet sich nach der planmäßigen Abfahrtszeit deiner ausgefallenen Verbindung – 5:00 bis 19:59 Uhr zählt als Tag, 20:00 bis 4:59 Uhr als Nacht. Beim DB-Fernverkehr sieht die Garantie eine Erstattung ohne Begrenzung vor. Ein Ticket der 1. Klasse wird nur übernommen, wenn auch dein Nahverkehrsticket schon für die 1. Klasse galt.

Bekomme ich den Betrag pauschal ausgezahlt?

Nein. Erstattet werden die tatsächlich entstandenen, belegten Kosten – bis zur jeweiligen Obergrenze. Du gehst also in Vorleistung, sammelst die Belege und reichst sie mit dem Antrag ein.

Welche Belege brauche ich und bis wann muss ich den Antrag stellen?

Den Antrag stellst du innerhalb von 14 Tagen – am einfachsten digital über das Online-Formular (es landet automatisch beim richtigen Verkehrsunternehmen) oder direkt beim Unternehmen, das die betroffene Linie betreibt. Du brauchst zwei Dinge: den Beleg deiner Ersatzfahrt (Taxiquittung, Sharing-Beleg oder Fernverkehrsticket mit aufgedrucktem Preis) und dein ursprüngliches Nahverkehrsticket. Eine Taxiquittung sollte Name, Datum, Uhrzeit und Strecke enthalten – bei Vermittlern wie FreeNow zusätzlich die Rechnungs-, Steuer- und Konzessionsnummer. Heb die Originale rund sechs Monate auf, sie können nachgefordert werden.

Mit RechtMobil: Bei der Sammelei unterstützen wir dich. Nach deiner Fahrt bekommst du von uns eine E-Mail mit allen Angaben fürs Antragsformular und den Screenshots zur Echtzeitinformation – du musst den Antrag nur noch absenden.

Wir waren mehrere – wie läuft die Erstattung?

Das hängt von euren Tickets ab. Reist ihr gemeinsam auf einem Ticket, genügt ein gemeinsamer Antrag mit einer gemeinsamen Quittung. Hat aber jede Person ihr eigenes Ticket, stellt auch jede einen eigenen Antrag mit einer Quittung über ihren Anteil. Das lohnt sich, weil die Obergrenze pro Person gilt: Bei einer einzigen Sammelquittung über zum Beispiel 75 € bekämt ihr sonst nur die 30 € einer Person zurück – bei drei Einzelanträgen über je 25 € dagegen den vollen Betrag.

Wann die Garantie nicht gilt

Gilt die Garantie bei einem verpassten Anschluss?

Hier greift die Garantie leider nicht. Sie schaut nur auf die Abfahrt an deiner Starthaltestelle, nicht auf Anschlüsse, die du wegen einer Verspätung unterwegs verpasst – auch dann nicht, wenn dein Zubringer schon 20 Minuten zu spät war. Der Grund: Jedes Verkehrsunternehmen steht nur für seine eigene pünktliche Abfahrt gerade. Bei Verbindungen mit der Bahn können dir in diesem Fall aber die gesetzlichen Fahrgastrechte weiterhelfen.

Wird ein Uber oder Bolt erstattet?

Nein, Fahrdienste wie Uber und Bolt werden seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr erstattet. Übernommen wird nur ein konzessioniertes Taxi oder eines der genannten Sharing- und On-Demand-Angebote – nimm im Zweifel also lieber das klassische Taxi. Falls du irgendwo noch lest, Uber sei erstattungsfähig: Diese Info ist veraltet.

Gilt die Garantie bei einer Verspätung während der Fahrt?

Auch hier greift sie nicht – es zählt allein die Verspätung bei der Abfahrt an deiner Starthaltestelle. Verzögerungen, die erst unterwegs entstehen, sind nicht abgedeckt. Bei der Bahn springen dafür die gesetzlichen Fahrgastrechte ein.

Gilt die Garantie, wenn der Bus zu voll war?

Nein, ein überfülltes Fahrzeug zählt nicht. Die Garantie greift nur, wenn dein Bus oder deine Bahn ausfällt oder mindestens 20 Minuten zu spät abfährt – nicht, wenn du wegen Überfüllung nicht mitkommst.

Gilt die Garantie bei Streik oder Unwetter?

Nein. Bei Streik, Unwetter und Naturgewalten sowie bei Bombenentschärfungen oder -drohungen ist die Garantie ausgenommen, weil die Verkehrsunternehmen darauf keinen Einfluss haben. Bei Unwetter gilt das ab Warnstufe 3 des Deutschen Wetterdienstes.

Gilt die Garantie bei Schienenersatzverkehr (SEV) oder Baustellen?

Das kommt darauf an, welcher Fahrplan gilt. Bei angekündigten Baustellen ist der kommunizierte Ersatzfahrplan – inklusive Schienenersatzverkehr oder Umleitung – die Messlatte. Planmäßige Abweichungen, die sich daraus ergeben, zählen nicht. Verspätet sich aber auch dieser Ersatzverkehr um mindestens 20 Minuten, greift die Garantie wieder.

Werden andere Fernverkehrsanbieter oder mein eigenes Auto erstattet?

Erstattet wird nur der Fernverkehr der Deutschen Bahn (IC, EC, ICE). Anbieter wie FlixTrain und Fahrten mit dem eigenen Auto sind nicht abgedeckt – für den Ersatz greifst du also zu DB-Fernverkehr, Taxi oder Sharing.

Kann ich die Garantie zusätzlich zu den Fahrgastrechten nutzen?

Für denselben Vorfall gibt es nur eine Leistung. Hast du also bereits die gesetzlichen Fahrgastrechte oder eine andere Garantie in Anspruch genommen, kommt die Mobilitätsgarantie nicht noch obendrauf – eine doppelte Erstattung darf zurückgefordert werden.

Besondere Fälle

Gilt die Garantie auch für meine Begleitung?

Ja. Personen, die unentgeltlich auf deinem Ticket mitreisen, sind eingeschlossen. Auch Schwerbehinderte mit eingetragener Freifahrtberechtigung im ÖPNV können die Garantie zu denselben Bedingungen nutzen.

Gibt es in meinem Verbund bessere Konditionen?

Gut möglich – einige Verbünde und Unternehmen gehen über die NRW-weite Mindestregelung hinaus. Im VRR gilt für bestimmte Abos (z. B. Ticket2000) die höhere Grenze von 60 € rund um die Uhr, also auch tagsüber. Die Düsseldorfer Rheinbahn bietet eine erweiterte Garantie, die in bestimmten Fällen sogar einen verpassten letzten Anschluss abdeckt. Welche Sonderregeln für dein Ticket gelten, erfährst du bei deinem Verkehrsverbund – es lohnt sich also, kurz nachzusehen.

Wie funktioniert RechtMobil?

Was macht RechtMobil genau?

RechtMobil unterstützt dich direkt am Bahnsteig, wenn sich deine Verbindung verspätet. In wenigen Schritten klären wir mit dir: Hast du ein gültiges Ticket für die Strecke? Liegt vielleicht ein Ausschlussgrund oder Schienenersatzverkehr vor? Und verspäten sich die Verbindungen für deine Start-Ziel-Kombination wirklich um mindestens 20 Minuten? Passt alles, zeigen wir dir die passende Alternative und leiten dich zum Anbieter weiter. Nach der Fahrt schicken wir dir eine E-Mail mit allen Angaben fürs Antragsformular – inklusive der Screenshots zur Echtzeitinformation, die du als Nachweis brauchst.

Ist RechtMobil wirklich kostenlos?

Ja, für dich als Fahrgast ist die Nutzung kostenlos.

Bucht ihr die Alternative für mich?

Nein – wir sind Vermittler. Wir zeigen dir die passende Alternative und leiten dich zum jeweiligen Anbieter (Taxi, Sharing oder Bahn) weiter; den Buchungs- und Zahlungsvorgang schließt du direkt dort ab. So läuft die Quittung auf deinen Namen – und genau die brauchst du für die Erstattung.

Stellt ihr den Antrag für mich?

Nein, den Antrag reichst du selbst beim Verkehrsunternehmen ein – die Erstattung läuft immer direkt zwischen dir und dem Unternehmen. Wir nehmen dir die Vorarbeit ab: Du bekommst von uns alle nötigen Angaben und die Screenshots gebündelt per E-Mail, damit du das Formular schnell und vollständig ausfüllen kannst.

Woher kommen die Echtzeitdaten und Screenshots?

Wir dokumentieren die angekündigte Verspätung anhand der Echtzeit-Fahrplaninformationen vom VRR zum maßgeblichen Zeitpunkt – also frühestens ab der planmäßigen Abfahrt. Genau dieser Screenshot ist der Nachweis, den die Mobilitätsgarantie verlangt.

Garantiert RechtMobil, dass ich mein Geld zurückbekomme?

Nein – über die Erstattung entscheidet am Ende das Verkehrsunternehmen. Was wir tun: Wir stellen dir vorab die Fakten zu deiner Fahrt zusammen (gültiges Ticket, laut VRR mindestens 20 Minuten Verzögerung, kein Ausschlussgrund), anhand derer du selbst einschätzen kannst, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Und wir sorgen dafür, dass dein Antrag vollständig ist – das erhöht deine Chancen spürbar.

Seid ihr mit mobil.nrw oder den Verkehrsunternehmen verbunden?

Nein. RechtMobil ist ein unabhängiger Service und steht in keiner Verbindung zu mobil.nrw, den Verkehrsverbünden oder den Verkehrsunternehmen.

Wie finanziert sich RechtMobil, wenn es kostenlos ist?

Wenn du dich über uns zu einem Anbieter weiterleiten lässt und dort buchst, erhalten wir vom Anbieter eine Vermittlungsprovision. Für dich ändert sich am Preis und der Erstattung nichts. Entsprechende Links sind Vermittlungs- bzw. Affiliate-Links.

Was passiert mit meinen Daten?

Wir verarbeiten nur die Daten, die für die Ermittlung und für die Antrags-Infos nötig sind. Alle Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Gut zu wissen

Habe ich wirklich einen Anspruch – oder ist das nur Kulanz?

Die Mobilitätsgarantie ist echtes Vertragsrecht, keine Kulanz. Sie steht in den Beförderungsbedingungen des NRW-Nahverkehrs (Ziffer 11) und ist damit Teil deines Beförderungsvertrags – nicht bloß ein Bonus, den dir das Unternehmen nach Lust und Laune gewährt. Vorgeschrieben ist sie zwar nicht durch ein Gesetz, wie es die Fahrgastrechte im Bahn-Fernverkehr sind; die Verkehrsunternehmen haben sie aber verbindlich zugesagt: Sind die Voraussetzungen erfüllt, sieht die Garantie eine Erstattung vor. Solltest du dich einmal zu Unrecht abgewiesen fühlen, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden.

Wer hilft mir bei Fragen weiter?

Bei allgemeinen Fragen zur Mobilitätsgarantie sind das Serviceteam von mobil.nrw und die Schlaue Nummer für dich da. Geht es um einen konkreten Antrag, ist das Verkehrsunternehmen zuständig, bei dem du ihn eingereicht hast – dort erfolgt auch die Auszahlung. Und wenn du Fragen zu RechtMobil hast, erreichst du uns jederzeit über Kontakt.

RechtMobil ist ein unabhängiger Vermittlungsservice und steht in keiner Verbindung zu mobil.nrw, den Verkehrsverbünden oder den Verkehrsunternehmen. Über die Erstattung entscheidet ausschließlich das jeweilige Verkehrsunternehmen; eine Erstattung können wir nicht garantieren. Einige Links auf dieser Seite sind Vermittlungs- bzw. Affiliate-Links – für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Diese FAQ fasst die NRW-weiten Regeln der Mobilitätsgarantie zusammen und ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Beförderungsbedingungen sowie die Angaben auf mobil.nrw.